Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Hornbach zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht Landau/Pfalz die Onlinesparte der Hornbach Baumarkt AG verpflichtet, Kundinnen und Kunden beim Kauf bestimmter Elektrogeräte zu fragen, ob sie ein ähnliches Altgerät kostenlos zurückgeben möchten. Dies teilte die DUH in einer Mitteilung mit. Bei vorherigen Tests hatte Hornbach die seit fast zwei Jahren bestehende gesetzliche Pflicht missachtet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Anlass für den Rechtsstreit liegt darin, dass Onlinehändler mit mehr als 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte seit dem 1. Januar 2022 beim Kaufvorgang abfragen müssen, ob ein vergleichbares Altgerät bei der Anlieferung kostenlos abgeholt werden soll. Diese Regelung gilt für Wärmetauscher, Bildschirme und Großgeräte mit mehr als 50 cm Kantenlänge.

In seiner Urteilsbegründung (AZ HK O 14/24) betonte das Landgericht Landau in der Pfalz, dass es nicht ausreiche, ausgediente Elektrogeräte nur in stationären Filialen zurückzunehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sei es erforderlich, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Onlinekauf eines Neuprodukts über die kostenlose Rückgabemöglichkeit eines Altgeräts zu informieren, um ihnen die Entscheidung zu ermöglichen, ob sie ein Altgerät unentgeltlich an den Verkäufer zurückgeben möchten. Da insbesondere die Rücknahme großer Elektrogeräte einen erheblichen Aufwand darstelle, würden sich Onlinehändler, die diese kostenlose Entsorgungsoption vorenthalten, zu Unrecht einen Vorteil verschaffen und wettbewerbswidrig handeln.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin, kommentiert das Urteil wie folgt: „Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle anderen Onlinehändler. Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte zur Entsorgung von Elektroschrott im Unklaren lassen, auf Kosten von Klima und Umwelt. Wir fordern die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Umsetzung der Informations- und Rücknahmepflichten zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren.“

Um sicherzustellen, dass in Zukunft alle Onlinehändler die Information und Rücknahme von Elektroschrott rechtmäßig durchführen, fordert die DUH von Bundesumweltministerin Lemke Nachbesserungen im Elektrogesetz. Die Abfrage zur kostenlosen Rücknahme von Elektroschrott sollte unabhängig von der Größe durch jeden Onlinehändler erfolgen müssen, und die verbraucherfreundliche Ausgestaltung durch konkrete Anforderungen, beispielsweise zur Platzierung und Sichtbarkeit von Informationen, sichergestellt werden.

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