Balkonkraftwerke: Gesetzgeber erleichtert Inbetriebnahme

Der Bundestag hat am 4. Juli 2024 eine bedeutende Verbesserung für Steckersolargeräte, auch bekannt als „Balkonkraftwerke“, verabschiedet. Mieterinnen und Mieter haben künftig einen gesetzlichen Anspruch darauf, solche Geräte auf ihren Balkonen zu installieren. Dies könnte die Nachfrage nach Steckersolaranlagen weiter ankurbeln.

Durch Änderungen im Mietrecht des BGB und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Vermieter und Eigentümergemeinschaften nun verpflichtet, die Zustimmung zur Installation zu erteilen, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mitteilt. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen, wie etwa aufgrund von Denkmalschutzauflagen, möglich.

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Gesetzesänderungen als einen wichtigen Schritt zur Förderung der Solarnutzung auf Balkonen. Der Bundestag beseitigt damit eine häufige Hürde für die Errichtung von „Solar-Balkonkraftwerken“. In der Folge erwartet der Verband einen weiteren Nachfrageschub bei Steckersolargeräten.

„Das Recht zur Ernte von Sonnenstrom wird mit der Neuregelung gesetzlich verankert“, erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Das ist Klimaschutz konkret und zum Anfassen und dürfte nicht zuletzt die Akzeptanz der Energiewende weiter steigern. Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger in Miethaushalten und Wohneigentümergemeinschaften erhalten nun erstmals unmittelbaren Zugang zu preiswertem Solarstrom.“

Laut BSW wurden bisher mehr als 550.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert, davon 273.000 im Jahr 2023. Die Nachfrage bleibt hoch: Von Januar bis Mai 2024 wurden Steckersolaranlagen mit einer Leistung von rund 150 MWp neu installiert, was einer Steigerung von 69 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

Bereits mit dem im April verabschiedeten Solarpaket hatte der Bundestag die Nutzung und Anmeldung von Steckersolaranlagen deutlich vereinfacht. Diese müssen seitdem nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eingetragen werden, die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.

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