Sanitop-Wingenroth meldet Insolvenz an
Das Warendorfer Unternehmen Sanitop-Wingenroth hat Insolvenz angemeldet. Beim Amtsgericht Münster wurde am Dienstag ein Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet, wie aus den Bekanntmachungen des Gerichtes hervorgeht.
Sanitop-Wingenroth, ein europaweit tätiger Sanitär-Zulieferer, besteht seit nunmehr 90 Jahren. Nun ist das Unternehmen zahlungsunfähig. Stephan Michels, ein Rechtsanwalt aus Münster, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Michels führt bereits erste Gespräche mit den wesentlichen Beteiligten des Verfahrens und arbeitet eng mit der Geschäftsführung zusammen. Das Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb ohne Einschränkungen fortzuführen. Parallel dazu prüft Michels mit seinem Team die Zahlen und Daten des Unternehmens, um darauf aufbauend verschiedene Sanierungsoptionen zu entwickeln, mit denen das Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen geführt werden kann.
Aussicht auf Restrukturierung
„Nach meiner ersten Einschätzung ist das Unternehmen gut aufgestellt und auch technisch auf gutem Niveau. Ich sehe deshalb Chancen, dass wir hier eine gute und nachhaltige Restrukturierung erreichen können,“ sagt Michels. Die Geschäftsführung habe zudem frühzeitig einen Insolvenzantrag gestellt, sodass der Antrag auf drohende Zahlungsunfähigkeit eingereicht werden konnte. „Das ist meist ein gutes Zeichen, denn es lässt in der Regel mehr Spielraum für Sanierungsoptionen als bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit“, fügt Michels hinzu.
Nach Angaben der Geschäftsführung wurde der Insolvenzantrag notwendig, nachdem die im vergangenen Jahr prognostizierten Umsatzerwartungen für 2024 nicht erfüllt werden konnten. Dies betrifft sowohl den stärksten Geschäftsbereich von Sanitop im Baumarktgeschäft als auch die Bereiche E-Commerce und Wohnungswirtschaft. Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen sowohl an der allgemeinen Wirtschaftslage als auch an individuellen Entwicklungen im Baumarktbereich und der Wohnungswirtschaft.
Die 300 Beschäftigten des Unternehmens wurden bereits über die Situation informiert. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.