BHB fordert Änderungen an EU-Batterieverordnung und Entlastung für den Handel
Der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB) warnt vor zusätzlichen Nachweis- und Haftungsrisiken durch die Ausgestaltung der EU-Batterieverordnung. Aus Sicht des Verbands könnten die vorgesehenen Anforderungen Bau- und Gartenfachmärkte erheblich belasten. Der BHB fordert deshalb eine Anpassung der Regelungen oder zumindest einen späteren Beginn der betreffenden Pflichten.
Verband unterstützt Ziele, kritisiert aber die Umsetzung
Die grundsätzliche Ausrichtung auf nachhaltige und menschenrechtskonforme Lieferketten stellt der BHB nicht infrage. Seine Kritik richtet sich gegen die Anforderungen, die Händler und Hersteller nach Einschätzung des Verbands künftig erfüllen müssten.
„Die grundsätzlichen Ziele einer verantwortungsvollen, nachhaltig geprägten und vor allem menschenrechtskonformen Lieferkette unterstützen all unsere Mitglieder natürlich vollumfänglich. Allerdings ist die aktuell geplante Ausgestaltung der Batterieverordnung nicht nur eine deutliche Mehrbelastung für Händler wie Hersteller durch entsprechende Nachweispflichten, sie würde auch weitreichende Haftungsfolgen auslösen, die vom Handel unmöglich zu tragen wären“, betont BHB-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Wüst.
Mit seiner Position schließt sich der BHB dem Handelsverband Deutschland an. Der HDE hat sich laut Mitteilung bereits mit einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider gewandt und ebenfalls umfangreiche Korrekturen gefordert.
Zusätzliche Sorgfaltspflichten neben der Lieferkettenrichtlinie
Im Zentrum der Kritik steht das Zusammenspiel der EU-Batterieverordnung mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Nach Darstellung des BHB sieht die Batterieverordnung eigenständige und weitergehende Sorgfalts- und Kontrollpflichten vor.
Der Verband stellt dabei zwei unterschiedliche Ansätze gegenüber: Während die CSDDD eine risikobasierte Priorisierung ermögliche, folge die Batterieverordnung einer produktbezogenen Konformitäts- und Zertifizierungslogik. Daraus könnten nach Einschätzung des BHB weitreichende Haftungsfolgen auch für Unternehmen entstehen, die selbst keine Batterien produzieren, diese aber erstmals in den EU-Binnenmarkt importieren.
Rückverfolgung bis zur Rohstoffgewinnung bereitet Sorgen
Für betroffene Händler könnte dies laut BHB bedeuten, Lieferketten von Gerätebatterien bis zur Rohstoffgewinnung in der Mine transparent und überprüfbar darlegen zu müssen. Häufig fehlten jedoch sowohl die notwendigen Einblicke als auch die Möglichkeiten, Angaben entlang der gesamten Lieferkette zuverlässig zu kontrollieren.
Das Thema betrifft damit auch das Umfeld der Bau- und Gartenfachmärkte, deren Sortimente beispielsweise batteriebetriebene Produkte und Elektrowerkzeuge umfassen. Zusätzlich kritisiert der Verband, dass konkretisierende Leitlinien der EU-Kommission mehrfach verschoben worden seien, während der Anwendungsbeginn der betreffenden Sorgfaltspflichten für August 2027 vorgesehen sei.
BHB verlangt Bündelung der Pflichten oder längere Übergangsfrist
Der Verband fordert, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten vollständig in der übergeordneten CSDDD zu bündeln. Zusätzliche Einzelregelungen innerhalb der Batterieverordnung sollten entfallen, um komplexe und sich überschneidende Anforderungen zu vermeiden.
„Wir appellieren an die zuständigen Behörden, Ihren Einfluss auf die Europäische Kommission auszuüben und in den ausführenden Gremien zeitnah auf eine Anpassung der EUBR zu drängen. Sollte dies bis zum geplanten Anwendungsbeginn im August 2027 nicht möglich sein, muss es zumindest erst einmal eine aufschiebende Frist von mindestens zwölf Monaten geben“, so Wüst.
Für den DIY-Handel verlangt der BHB eine europaweit praktikable und verhältnismäßige Umsetzung. Im Vordergrund stehen dabei Anforderungen, die Unternehmen mit ihren tatsächlichen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten erfüllen können.