KI-Regulierung: HDE fordert klare und einheitliche Vorgaben

In der Diskussion über den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und die europäische KI-Verordnung (AI-Act) betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die Notwendigkeit klarer und präziser Definitionen für KI. Laut HDE sollten sich diese Formulierungen an der OECD-Definition orientieren, die konventionelle IT-Systeme und nicht maschinell lernende Algorithmen ausschließt. Trotz der Verabschiedung der KI-Verordnung bleiben laut dem Verband viele Fragen offen.

„Um eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung der verabschiedeten KI-Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, sind vor allem klare und präzise Definitionen gefragt“, erklärt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Die Risikodefinition der KI-Verordnung sollte den Einsatzzweck und Risikofilter berücksichtigen und Erleichterungen für unterstützend eingesetzte KI beinhalten. Wichtig sei es zudem, Doppelregulierungen zu vermeiden. „Bestehende Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung müssen integriert werden, damit es nicht zu einem regulatorischen Flickenteppich und nationalen Sonderregelungen kommt“, betont Tromp.

Laut HDE dürfen bei der Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der KI-Verordnung keine Doppelstrukturen entstehen. Bestehende Aufsichtsstrukturen sollten daher genutzt werden. „Das geplante europäische KI-Büro muss effektiv ausgestattet werden und die Wirtschaft einbinden“, fordert Tromp. Zudem müsse das AI-Board eine kohärente Umsetzung der KI-Verordnung koordinieren und ebenfalls die Wirtschaft beteiligen.

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